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   BSG, 03.09.1997 - 9 BVg 3/97   

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https://dejure.org/1997,18628
BSG, 03.09.1997 - 9 BVg 3/97 (https://dejure.org/1997,18628)
BSG, Entscheidung vom 03.09.1997 - 9 BVg 3/97 (https://dejure.org/1997,18628)
BSG, Entscheidung vom 03. September 1997 - 9 BVg 3/97 (https://dejure.org/1997,18628)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Hinterbliebenenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung der "Grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache" - Ansprüch der Hinterbliebenen eines Opfers, welches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 03.09.1997 - 9 BVg 3/97
    Es muß daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angegeben werden, welche Rechtsfragen sich stellen, daß diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb ihre Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts erforderlich ist und daß das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten läßt (BSG in ständiger Rechtsprechung, vgl zB SozR 1500 § 160 Nr. 17, § 160a Nr. 65; SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 sowie BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nrn 6 und 7).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 03.09.1997 - 9 BVg 3/97
    Dafür ist unter Auswertung der Rechtsprechung des BSG, entweder darzulegen, daß das BSG zu dem Fragenkreis noch keine Entscheidung gefällt hat oder aber durch schon vorliegende Urteile die aufgeworfene Frage von grundsätzlicher Bedeutung abstrakt noch nicht beantwortet ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 65), und zwar auch unter Auseinandersetzung mit Entscheidungen des BSG, die zur Auslegung vergleichbarer Regelungen anderer Rechtsgebiete ergangen sind (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 03.09.1997 - 9 BVg 3/97
    Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde ist indes nicht, ob das Berufungsgericht in der Sache richtig entschieden hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 03.09.1997 - 9 BVg 3/97
    Es muß daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angegeben werden, welche Rechtsfragen sich stellen, daß diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb ihre Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts erforderlich ist und daß das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten läßt (BSG in ständiger Rechtsprechung, vgl zB SozR 1500 § 160 Nr. 17, § 160a Nr. 65; SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 sowie BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nrn 6 und 7).
  • BSG, 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren

    Es muß daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angegeben werden, welche Rechtsfragen sich stellen, daß diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb ihre Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts erforderlich ist und daß das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten läßt (vgl Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung, zB SozR 1500 § 160a Nrn 31, 39, 59, 65; SozR 3-4100 § 111 Nr. 1; BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 sowie den unveröffentlichten Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1997 - 9 BVg 3/97 -).
  • BSG, 09.12.1997 - 9 BVs 47/97

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im sozialgerichtlichen

    Es muß daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angegeben werden, welche Rechtsfragen sich stellen, daß diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb ihre Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts erforderlich ist und daß das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten läßt (vgl Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung, zB SozR 1500 § 160a Nrn 31, 39, 59, 65; SozR 3-4100 § 111 Nr. 1; BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 sowie Beschluß des Senats vom 3. September 1997 - 9 BVg 3/97 - und Beschluß des 7. Senats vom 30. März 1994 - 7 BAr 144/93 - beide unveröffentlicht).
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